Warum haben wir uns für den übergeordneten Spielplatz in der Dorfmitte Oedings entschieden?

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2021

Über die Entscheidung des Rates zur Standortwohl des übergeordneten Spielplatzes im Ortsteil Oeding wurde in den letzten Tagen sehr oft diskutiert. In diesem Beitrag möchten wir unsere Beweggründe für die Standortwahl in der Dorfmitte schildern. Entsprechend aufzeigen, welche Vorteile wir in diesem Standort für den Spielplatz sehen. Zur Erinnerung möchten wir zuallererst die Entstehungsgeschichte des jetzigen Beschlusses schildern.

Inhaltsverzeichnis:

Entstehungsgeschichte zum Spielplatz

Zuallererst möchten wir auf die Entstehungsgeschichte näher eingehen. In der letzten Legislaturperiode wurde über mehrere Jahre hinweg über ein zukünftiges neues Spielplatzkonzept beraten.

Bauausschusssitzung 20.02.2019

Im Jahr 2011 wurde ein umfassendes Konzept erstellt und beschlossen. Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 20.02.2019 wurde das aktualisierte Spielplatzkonzept für beide Ortsteile beraten und einstimmig beschlossen. In diesem Konzept wurden für den Ortsteil Oeding zwei übergeordnete Spielplätze vorgeschlagen. Dies war der Spielplatz „Burloer Str. West“ und der Spielplatz an der „Grundschule Oeding“.

Quelle: Gemeinde Südlohn; Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses 20.02.2019

Haushalt 2020

In einer weiteren Bauausschusssitzung am 25.09.2019 wurde über die weitere Spielplatzplanung „Burloer Str. West“ beraten. Hier wurde der Beschluss gefasst, dass in den Haushalt 2020 für die Erstellung des Spielplatzes auf der Fläche „An der Schlinge“ entsprechende Gelder in Höhe von 100.000 Euro eingestellt werden sollten. Dieser Beschluss ist ebenfalls einstimmig ausgefallen.

Quelle: Gemeinde Südlohn; Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses vom 25.09.2019

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.01.2020 wurde der Haushalt für das Jahr 2020 einstimmig beschlossen. Dieser Haushalt beinhaltete demnach auch die Kosten für die Erstellung des Spielplatzes „Burloer Str. West“ im Jahr 2020. Dieser Beschluss wurde durch den Rat in der Sitzung am 05.02.2020 bekräftigt. Der Haushalt wurde einstimmig beschlossen.

In der gerade genannten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.01.2020 wurde noch ein weiterer wichtiger Beschluss gefasst. Es wurde einstimmig beschlossen, dass ein Konzept für je einen übergeordneten Spielplatz pro Ortsteil erstellt werden soll.

Quelle: Gemeinde Südlohn; Auszug aus der Niederschrift des HFA vom 15.01.2020

Weiterer Verlauf

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2020 wurde seitens der Verwaltung, auf eine schriftliche Anfrage zum Sachstand Umsetzung Spielplatz „Burloer Str. West“ (Fläche „An der Schlinge“), geantwortet. Wie der Niederschrift entnommen werden kann, liefen die Grundstücksverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer derzeit und das Grundstück steht demnach im Moment noch nicht zur Verfügung.

Quelle: Gemeinde Südlohn; Auszug aus der Niederschrift des HFA vom 27.05.2020

Alter Rat entscheidet sich um

In der Ratssitzung am 20.08.2020 stand ein Bürgerantrag auf der Tagesordnung. Hier wurde seitens des Antragstellers eine schnelle Umsetzung des Spielplatzes „Burloer Str. West“ (Standort: „An der Schlinge“) gefordert. In dieser Sitzung stellte die Verwaltung die Planung vor. In dieser Sitzung wurde den Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass die Grundstücksverhandlungen für die Fläche „An der Schlinge“ noch nicht abgeschlossen seien. Der Rat hat nach der Vorstellung der Planung die Verwaltung beauftragt, die vorgestellte Planung für den Standort „Buschweg/Burloer Str.“ fortzuführen und diese in die Bebauungsplanung einzuarbeiten. Weiterhin sollten die weiteren Schritte dem Rat und Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Dieser Beschluss wurde mit 20 JA und einer NEIN-Stimme gefasst. Der Beschluss wich nun vom eigentlichen geplanten Standort „An der Schlinge“ ab.

Quelle: Gemeinde Südlohn; Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 20.08.2020

In der Bauausschusssitzung am 23.09.2020 wurde dann die Spielplatzplanung für den Spielplatz „Burloer Str. West“ und „Scharperloh“ vorgestellt. Der Beschluss (mit 10 Ja und einer Nein Stimme) wurde dann nach einer sehr umfangreichen Diskussion gefasst. Die alten Bauausschussmitgliedern beschlossen, dass die Planung zur Kenntnis genommen wird und dem Rat empfohlen wird 600.000 Euro in den Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen. Der entsprechende Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Buschweg“ ist bisher noch nicht gefasst worden. Als Besucher dieser Sitzung waren sehr viele Mitglieder der WSO vertreten und haben die Sitzung verfolgt. Zu diesem Zeitpunkt war die WSO noch nicht in den Gremien vertreten. Da die neue Legislaturperiode erst am 01.11.2020 begann.

Quelle: Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses vom 23.09.2020

Die Standortfrage und unsere Abwägungen

In diesem Teil möchten wir zur Standortfrage Stellung beziehen und unsere Abwägungen darlegen. Gleichzeitig werden wir unsere Auswahlkriterien zu den Standorten schildern. Diese sind bei der Entscheidungsfindung eingeflossen und haben uns veranlasst so zu entscheiden, wie wir entschieden haben.

Welche Kriterien muss der Standort eines übergeordneten Spielplatzes im Ortsteil Oeding erfüllen?

Zu Beginn unserer Beratung haben wir uns Gedanken darüber gemacht, welche Kriterien ein übergeordneter Spielplatz im Ortsteil Oeding erfüllen müsse. Wir haben folgende Kriterien definiert:

Welche Standorte standen für uns zur Diskussion?

Im nächsten Schritt der Standortfindung haben wir uns mögliche Flächen angeschaut. Hierbei haben wir eine Menge an mögliche Standorte ausfindig gemacht. Nach einer ersten Vorauswahl verblieben folgende möglichen Flächen:

  1. Buschweg/Burloer Straße
  2. Burloer Str. Ost
  3. Grüner Weg (Höhe Kindergarten St. Jakobus)
  4. sogenannte Rehwiese
  5. Grüner Weg/Grundschule
  6. Fläche an der Schlinge (Höhe Winterswyker Str.)

Alle diese ausfindig gemachten Flächen erfüllten offensichtlich das Kriterium der ausreichenden Größe von mindestens 2.500 qm. In einem weiteren Schritt haben wir geprüft, welche Flächen im Besitz der Gemeinde Südlohn sind. Eine Reduzierung des finanziellen Einsatzes erfolgt bereits jetzt. Nach diesem Kriterium verblieben nur noch diese drei Flächen:

  1. Buschweg/Burloer Straße
  2. Burloer Str. Ost
  3. Grüner Weg/Grundschule

Bei einer näheren Betrachtung dieser drei Flächen haben wir festgestellt, dass die Fläche „Burloer Str. Ost“ zwar die bisherigen Kriterien mehr als erfüllt hatte aber nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden konnte. Bei dieser Fläche wären nicht nur die weiteren Kriterien zu untersuchen gewesen. Hier müssten u.a. noch die Problematik der erhöhten Immissionsbelastungen, die mögliche Zerschneidung eines Baugebietes und die derzeitige Lage im Außenbezirk betrachtet werden. Daher haben wir diese Fläche als möglichen Standort ausgeschlossen und nicht mehr in die nähere Betrachtung mit einbezogen.

Fläche Burloer Str. Ost
Die Fläche Burloer Str. Ost wurde nicht weiter geprüft.

Die zwei möglichen Standorte eines übergeordneten Spielplatzes im weiteren Vergleich

In einem weiteren Schritt haben wir nun die zwei verbliebenden Flächen in eine ernsthafte Abwägung mit einbezogen. Hier haben wir die weiteren Kriterien untersucht:

Einsatz von finanziellen Mitteln:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden für die beiden übergeordneten Spielplätze im Ortsteil Südlohn und im Ortsteil Oeding jeweils 300.000 Euro eingeplant und mit dem Beschluss über den Haushalt vom Rat bereitgestellt. D. h. für die Erstellung des Spielplatzes im OT Oeding stehen 300.000 Euro in diesem Jahr zur Verfügung. Diese finanziellen Mittel sollten damit für beide möglichen Standorte auskömmlich sein.

Allerdings sollte man hierbei auch betrachten, dass es unzweifelhaft notwendig werden würde einen Quatiersspielplatz im Baugebiet „Burloer Str. West“ zu errichten. Dies wäre die Folge, wenn die Entscheidung auf die Fläche an der „Grundschule“ fallen würde. Hierbei darf man allerdings auch nicht vergessen, dass der Einsatz von 100.000 Euro für den Spielplatz im Baugebiet „Burloer Str. West“ bereits im Jahr 2020 vorgesehen war. Der alte Rat hat in der Augustsitzung 2020 diese Entscheidung gestoppt. Weiterhin könnte man auch die Nutzung des Spielplatzes „Hämingkamp“ in Betracht ziehen, sodass im Baugebiet „Burloer Str. West“ kein zusätzlicher Spielplatz errichtet werden müsste. Aus unserer Sicht wäre dies durchaus möglich. Wir sind allerdings mehrheitlich der Meinung, dass dieser Gedanken schnell verworfen werden sollte. Im Zwischenfazit bleibt insoweit festzuhalten, dass mit den 300.000 Euro auf beiden Flächen ein Spielplatz umgesetzt werden könnte.

Verkehrliche Anbindung:

Als nächstes haben wie die verkehrliche Anbindung in Augenschein genommen. Auch hier scheinen auf den ersten Blick beide Standorte alle Voraussetzungen zu erfüllen. Beide liegen an einer Straße mit einer Tempo 30er Zone. Zu Fuß, mit dem PKW oder mit dem Fahrrad oder ähnlichen Mitteln können beide erreicht werden.

Standort Grüner Weg/Grundschule

Wobei der Standort an der „Grundschule“ auch mit dem ÖPNV zu erreichen wäre. Quasi direkt vor der möglichen Fläche befindet sich eine Bushaltestelle. Eine weitere Haltestelle befindet sich in 350 Meter Entfernung. Eine Erreichbarkeit ist daher auch mit dem ÖPNV gegeben. Also ein kleiner Vorteil für die Fläche an der „Grundschule“.

Standort Buschweg/Burloer Str.

Bei der Fläche am „Buschweg/Burloer Str.“ befindet sich derzeit keine Bushaltestelle. Die Errichtung der Haltestelle könnte allerdings noch erfolgen. Aber auch die Nutzung der Bushaltestelle „Hinterm Busch“ oder „Oeding Rathaus“ wäre möglich. Diese Alternative hätte dann einen Fußweg von ca. 500 – 600 Meter zur Folge. Wobei die Haltestelle „Hinterm Busch“ an der starkbefahrenden L572 liegt und der Fußweg teilweise entlang der L572 verläuft. Im Zwischenfazit bleibt hier das Ergebnis, dass auch hier beide Standorte alle Möglichkeiten der verkehrlichen Anbindung erfüllen.

Schnelle und einfache Erreichbarkeit für möglichst viele Nutzer:

Standort Buschweg/Burloer Str. West

Zu guter Letzt haben wir das Kriterium der schnellen und einfachen Erreichbarkeit für eine größtmögliche Nutzeranzahl betrachtet. Der Standort „Buschweg/Burloer Str.“ liegt im äußerst südlichen Bereich von Oeding. Hier kann man sicherlich zu Recht von einer Ortsrandlage sprechen. Für die Kinder und ihre Familien aus dem Wohngebiet „Burloer Str. West und Ost“ ist der Standort sicherlich sehr einfach und schnell zu erreichen. Ein sehr kurzer Fußweg muss bestritten werden. Für die restlichen Oedinger Kinder und deren Familie sind weitere Fuß oder Fahrradwege bzw. Fahrten mit dem PKW in Kauf zu nehmen. Als Beispiel muss eine Familie aus dem „Böwingkamp“ knapp 2 Kilometer, aus dem Bereich „Gartenstraße“ 1,5 Kilometer oder aus dem Bereich „Im Esch“ 1.4 Kilometer zurücklegen.

Standort Grüner Weg/Grundschule

Der mögliche Standort an der „Grundschule“ liegt relativ zentral in der Ortsmitte, nördlich der „Winterswyker Str.“. Der Hauptsiedlungsbereich liegt weiterhin im nördlichen/zentralen Bereich von Oeding. Im Vergleich würde sich der Fußweg / Fahrradweg für die Kinder und Familien aus dem Baugebiet „Burloer Str. West und Ost“ damit auf ca. 800 Meter bis 1 Kilometer erhöhen. Für Familien im „Böwingkamp“ würde sich die Wegstrecke auf 900 Meter, von der „Gartenstraße“ auf 500 Meter und „Im Esch“ auf 600 Meter reduzieren. An dieser Stelle wird sehr schnell deutlich, dass die Mehrheit der potenziellen Nutzer eine Verkürzung der Wegstrecke hätte. Hier ist dann auch gleich der große Vorteil eines zentral gelegenen Spielplatzes zu erkennen. Im Zwischenfazit hat der Standort „Grundschule“ hier ganz klar Vorteile gegenüber der Fläche am „Buschweg/Burloer Str.“.

Welche weiteren Argumente sprechen gegen die Fläche in der Dorfmitte?

Fläche am Buschweg
mögliche Fläche am Buschweg

Aus unserer Sicht könnten folgende Argumente gegen die Umsetzung in der Dorfmitte sprechen:

  1. Weitere Ausgabenerhöhung für einen Spielplatz im Baugebiet „Burloer Str. West“ in Höhe von ca. 100.000 Euro.
    Wie oben geschildert, kann dieses Argument nicht widerlegt werden. Auch aus unserer Sicht besteht hier ein Handlungsbedarf und sollte auch zügig angegangen werden.
  2. Gem. dem Beschluss des Bauausschusses soll nun der Quartiersspielplatz für das Baugebiet „Burloer Str. West“ auf den Grundstücksflächen am „Buschweg“ entstehen. Bei diesen Beschluss haben wir uns enthalten. Wir sehen immer noch die Fläche „An der Schlinge“ als den besseren Standort. Diese Fläche war von vornherein für diesen Spielplatz vorgesehen.
    Letztendlich ist der Rat in seiner Augustsitzung (ohne WSO-Beteiligung) erstmals davon abgewichen. Dies lag natürlich an der Verfügbarkeit der Fläche. Hier hätten die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer abgewartet werden sollen. Aus unserer Sicht hätte die Fläche den ganz großen Vorteil, dass das Grundstück eine sinnvolle Nutzung erhält. Wir hätten hier einen Lückenschluss zwischen der Bebauung. Die sinnvolle Nutzung der Fläche im Überschwemmungsgebiet wäre gegeben. Gleichzeitig könnten die Flächen am „Buschweg“ eine weiteren Bebauung zugeführt werden.
  3. Lt. Verwaltung müsste für die Umplanung des Quartiersspielplatzes im Baugebiet mehr Zeit einkalkuliert werden. Dies ist sicherlich so. Eine Planung für einen Quartiersspielplatz sollte allerdings nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass dieser nicht in diesem Jahr angegangen werden kann. Weiterhin hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Pläne für den Quartiersspielplatz auf der Fläche „An der Schlinge“ in der Schublade liegen würden. Die Planung quasi innerhalb von 5 Minuten vorgestellt werden könnten. Dies spricht aus unserer Sicht erneut für eine Umsetzung auf der Fläche „An der Schlinge“. Wie bereits oben geschildert sollte der Spielplatz zügig umgesetzt werden.
  4. Durch die derzeitige Beschlusslage würden Baugrundstücke an der „Grundschule“ entfallen. Dies mag auf den ersten Blick so sein, denn einige wollten hier eine Bebauung anstreben. Unsere Meinung ist da allerdings eine andere. Gerade diese Fläche sollte als „Grüne Lunge“ im Ortskern erhalten werden. Wir haben hier keinerlei Bestrebung eine Bebauung zu forcieren. Wir sehen in dieser Fläche tatsächlich eine Chance, für die Bevölkerung in der Dorfmitte etwas schönes zu schaffen. Die Fläche hat weitaus höheres Potenzial als nur eine Bebauung. Hier könnte ein Treffpunkt für Jung und Alt entstehen. Verschiedene Nutzergruppen könnten hier gemeinsam oder aber auch getrennt ihr Freizeitaktivitäten nachgehen. Deswegen muss aus unserer Sicht hier mittel- bzw. langfristig gedacht werden.
Quelle: Gemeinde Südlohn; Auszug aus dem Bebauungsplan Burloer Str. West II

Welche weiteren Argumente sprechen für eine Umsetzung in der Dorfmitte:

Bolzplatz hinter der Turnhalle
möglicher Flächenanteil westlich der Grundschule
  1. An dieser Stelle spielen noch weitere Faktoren eine Rolle. In der direkten Nachbarschaft befindet sich die Grundschule. D.h. die Kinder im Alter von 6 – 11 kennen unter normalen Umständen bereits den Schulweg und die entsprechende Umgebung. Hierdurch wird der Weg zum Spielplatz sicherer beschritten und dadurch auch einfacher.
  2. In weiterer unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich der Kindergarten St. Jakobus. Etwas weiter entfernt der Kindergarten St. Ida. Die beiden Kindergärten im Ortsteil Oeding würden hier sicherlich auch profitieren.
  3. Das Jugendhaus Tipi vom Jugendwerk grenzt quasi direkt an die mögliche Fläche. Hier könnten aus unserer Sicht Synergieeffekte zum tragen kommen.
  4. Wie bereits gerade geschildert, könnte sich auf dieser Fläche mittel- bzw. langfristig eine Multinutzung durch verschiedene Nutzergruppen und Generationen ergeben. Hier könnte eine echte Aufwertung der Dorfmitte erfolgen. Wir sehen in dieser Fläche weitaus mehr als Baugrundstücke. Diese hätte tatsächlich das Potenzial einer attraktive Freizeitgestaltung für Jung und Alt zu ermöglichen.
  5. Weiterhin müssen auch die Hauptsiedlungsbereiche und weitere Entwicklungen berücksichtigt werden. Gem. den jüngsten Beschlüssen soll in Zukunft das Baugebiet „Burloer Str. Ost“ möglichst aktiviert werden. Hier sind noch die erhöhten Immissionsbelastungen zu klären. Weiterhin könnte das Baugebiet „Burloer Str. West“ erweitert werden. Weitere Beschlüsse sind für die Bereiche der „Rehwiese“, „Arenskamp“ und „Schlingewiese“ gefasst worden. Gleichzeitig soll in Zukunft auch noch eine Bebauung im Bereich der „Schultenallee“ entstehen können.
  6. Der Satzungsbeschluss „Buschweg“ ist noch nicht gefasst worden. Gleichzeitig besteht nach dem entsprechenden Beschluss noch eine einjährige Möglichkeit, die Satzung zu beklagen. Für den Quartiersspielplatz „An der Schlinge“ wäre diese Klagemöglichkeit nicht mehr gegeben, da diese bereits abgelaufen ist.
  7. Die Fläche am „Buschweg“ liegt in einer absoluten Ortsrandlage. Bei weiterer Betrachtung ergibt sich im Moment nur noch eine weitere Entwicklung im Baugebiet „Burloer Str. Ost“. Gleichzeitig würde unmittelbar die geplante Umgehungsstraße verlaufen. Natürlich weiß noch keiner wann dieses Umgesetzt wird. Allerdings sollte die Möglichkeit der Umsetzung bei einer mittel- und langfristigen Investition mit betrachtet werden. Schließlich soll der Spielplatz auch länger in Betrieb bleiben. Wir erachten die Betrachtung daher als zwingend notwendig.
Teil der möglichen Fläche an der Grundschule
Unser Favorit: Die Fläche, die sich westlich an die Grundschule anschließt

Ergebnis unserer Entscheidung

In Abwägung aller oben genannten Argumente und Kriterien haben wir uns für eine Umsetzung des übergeordneten Spielplatzes in der Dorfmitte entschieden. Wie wir gerade geschildert haben, haben wir diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen. Sicherlich wird die Eine oder der Andere noch weitere Argumente für den einen oder für den anderen Standort finden. In diesem Bericht wollten wir unsere Sichtweise und Entscheidungsfindung erläutern.

Wir möchten an dieser Stelle aber auch noch auf die Standortwahl im Ortsteil Südlohn zu sprechen kommen. Denn einige vergleichen die beiden Ortsteile und möglichen Standorte. Aus unserer Sicht sind die beiden Entscheidungen nicht vergleichbar, denn im Ortsteil Südlohn steht derzeit keine geeignete andere Fläche im Gemeindeeigentum zur Verfügung. Es erübrigte sich dadurch auch eine Abwägung zwischen mehreren Flächen. Letztendlich müssen die übergeordneten Spielplätze zeitnah realisiert werden und nicht auf X Jahre verschoben werden.

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