Bauernhofkindergarten Südlohn

Verkehrssicherheit wird am Bauernhofkindergarten erhöht

Letzte Aktualisierung: 3. September 2021

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Ordnung hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 einstimmig beschlossen die Beleuchtungssituation zu verbessern und Hinweisschilder „Achtung Kindergarten/freiwillig 30“ aufzustellen. Wir hatten den Antrag eingebracht, da gerade zu den Bring- und Abholzeiten im späten Herbst, Winter und Frühling die Lichtverhältnisse sehr schlecht sind.

Unsere Beweggründe für den Antrag

Im letzten Sommer ist der Bauernhofkindergarten in Betrieb gegangen. Seitdem wird er täglich von Kindergartenkindern und ihren Eltern angesteuert. Mit dem Auto, dem Rad oder auch zu Fuß. Der Bring- und Abholverkehr wird in Zukunft noch weiter steigen, sobald die zweite Gruppe in diesem Jahr in Betrieb gegangen ist.

Gerade in den Jahreszeiten Herbst, Winter und Frühling ist es zu den Bring- und Abholzeiten sehr dunkel. Es gibt hier keine Straßenbeleuchtung mehr, weil dieser Bereich zum Außenbereich zählt. Der Wirtschaftsweg Horst wird von PKW´s und landwirtschaftlichen Fahrzeugen stark frequentiert. In der Dunkelheit könnten die Kinder und auch Erwachsene nicht, oder zu spät gesehen werden. Aus unserer Sicht kann hier eine zusätzliche Beleuchtung Abhilfe schaffen.

Außenbereich stellt eine besondere Situation dar

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und bedürfen daher einen besonderen Schutz. In den Innenbereichen nutzen Kinder die Bürgersteige um sicher von A nach B zu kommen. Dies ist an dieser Örtlichkeit nicht möglich. Die Horst ist eine schmale Straße und verfügt über keinerlei Bürgersteig. Im Begegnungsverkehr ist keine Ausweichfläche vorhanden. Die Gesamtbeleuchtungssituation sorgt auch dafür, dass die Kinder sehr verunsichert sind, da sie bei der Dunkelheit selbst nichts oder nur schlecht sehen können.

Die zusätzliche Einrichtung von Straßenlaternen könnte hier zu einer Gesamtverbesserung der Beleuchtungssituation beitragen, die Verkehrssicherheit stark verbessern und so die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen.

Hinweis auf Kindergarten kann Geschwindigkeit reduzieren

Der Bauernhofkindergarten liegt im Außenbereich und hier gilt rein theoretisch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Stundenkilometer. Gleichzeitig stellt sich die Örtlichkeit so dar, dass die Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können das in diesem Bereich ein Kindergarten vorhanden ist. Im Rahmen der letzten Verkehrsschau (2020) wurde von den Teilnehmern die verkehrliche Situation am Bauernhofkindergarten besichtigt. Fraglich zu diesem Zeitpunkt war die Einrichtung eine 30er Zone im Bereich des Kindergartens. Die Fachbehörde teilte mit, dass hier keine 30er Zone eingerichtet werden muss (siehe Protokoll der Verkehrsschau).

Aufgrund der oben genannten Argumente denken wir, dass seitens der Verwaltung geprüft werden sollte Hinweisschilder auf den Kindergarten, mit einer freiwilligen 30 km/h Zone, aufzustellen.

Auch diese Maßnahme kann zu einer Verbesserung der verkehrlichen Situation und damit dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer führen.

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