Letzte Aktualisierung: 7. April 2020
Der Rat hat am 11.03.2020 die Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Dem Antrag unseres Mitglieds, Maik van de Sand, wurde (zumindest teilweise) entsprochen. Aus dem Tierheim aufgenommene Hunde werden auf Antrag für zunächst 12 Monate von der Hundesteuer befreit! In 2 Jahren soll noch einmal zurück geblickt und die Entwicklung beurteilt werden. Wir finden, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist! Details regelt die geänderte Hundesteuersatzung.
Die Befreiung gilt derzeit maximal in Höhe von 60,00 €. Das bedeutet, dass bei Haltung von mehreren Hunden die Steuererleichterung des vom Tierheim aufgenommenen Hundes ebenfalls 60,00 € beträgt. Der Restbetrag der Steuer muss weiterhin gezahlt werden.
Kurzes Beispiel zur Verdeutlichung: Hundebesitzer mit 2 Hunden, einer davon ist aus dem Tierheim. Die steuerliche Belastung setzt sich somit wie folgt zusammen:
In den ersten 12 Monaten: Hund aus Tierheim 26,00 €, anderer Hund: 86,00 €; gesamt: 112,00 €
Ab dem 13. Monat: Hund aus Tierheim: 86,00 €, anderer Hund: 86,00 €; gesamt: 172,00 €